Steuerberaterkammer München
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80638 München
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INFO:
Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung nur bis 10 Tage vor Seminarbeginn möglich ist.
Weitere Information finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
DAS SEMINAR:
Nach wie vor erfreuen sich Betriebsstätte bzw. Personengesellschaft als Investitions[1]form im Ausland großer Beliebtheit.
Seit Umsetzung des AOA sollen Betriebsstätten weitgehend wie Kapitalgesellschaften behandelt werden (sog. AOA).
Hierzu geben die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung ein ca. 150-seitiges BMF Schreiben Auskunft.
Dieses Schreiben wird den Schwerpunkt der Veranstaltung darstellen. Ferner wird auf die aktuelle Rechtsprechung
zu diesem Thema sowie auf die durch das MLI angestrebte Ausdehnung des Betriebsstättenbegriffs eingegangen.
THEMENSCHWERPUNKTE:
Bedeutung der Betriebsstätte
Freistellungsmethode und Rückfall des Besteuerungsrechts
Betriebsstättenbegriff
Betriebsstättengewinnermittlung
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Hilfs- und Nebenrechnung gem. AOA
Bedeutung der Personalfunktion
Zuordnung von Vermögenswerten, Dotationskapital und übrigen Passiva
Dealings (fiktive Verträge zwischen Stammhaus und Betriebsstätte)
Besonderheiten bei Bau- und Montagebetriebsstätten
Personengesellschaften
Gewerbliche Prägung u.ä. im IStR
Zuordnung von Betriebsvermögen, insbes. Beteiligungen
Sondervergütungen
Einordnung ausländischer Gesellschaften
TEILNEHMERKREIS:
Das Seminar richtet sich an sämtliche Berufsträger im Bereich der Steuerberaterkammer München.