Steuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
Tel.: +49 89 157902-0
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Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung nur bis 10 Tage vor Seminarbeginn möglich ist.
Weitere Information finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
Das Seminar bringt steuerliche Berater auf den neusten Stand im Steuerstrafrecht, um Mandanten rechtssicher und aktuell beraten zu können sowie um evtl. eigene Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Zunächst werden in bewährter Weise jüngste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgestellt und für die Praxis bewertet.
Das Seminar wird daneben auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Geldwäsche, die insbesondere auch für Steuerberater relevant sind, eingehen und Praxisempfehlungen mit „an die Hand geben“.
Zudem wird auf die rechtlichen Gegebenheiten bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen, insbesondere bei Steuerberaterkanzleien, eingegangen und in diesem Zusammenhang insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlagnahme von EDV-Daten erläutert.
A. Aktuelle Rechtsprechung im Steuerstrafrecht
I. Bemessung nichterklärter USt nach dem Entgelt
II. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG?
III. Zurechnung verdeckter Gewinnausschüttungen
IV. Anforderungen an Leichtfertigkeit (BFH)
V. Aktuelle Rechtsprechung zur Strafzumessung
B. Schätzungen im Besteuerungsverfahren / Steuerstrafverfahren
Aktuelle Rechtslage (wie Neuregelung § 158 AO, anhängiges Verfahren beim BFH wegen Richtsatzschätzung) und Verhaltensempfehlungen
I. Steuerliche Schätzung
1. Grundsätzliche Anfoderungen
2. Neuregelung § 158 AO
3. anhängiges Verfahren zu Richtsatzschätzung
4. aktueller Prüfungsschwerpunkt: Besteuerung von Trinkgeldern
II. Anforderungen an strafrechtliche Schätzung
C. Anzeigepflichten und (automatisierte) Meldungen sowie deren Sanktionierung bei Pflichtverstößen
I. Anzeige- und Meldepflichten
II. Digitaler Steuervollzug
III. Überprüfungspflicht für eDaten
IV. Sanktionen bei Verstößen gegen Melde- und Erklärungspflichten
V. Spezielle Sorgfaltspflichten für Steuerberater
D. Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO
I. Der Blankett-Tatbestand des § 370 AO
II. Die Akzessorietät des Steuerstrafrechts zum Steuerrecht
III. Das Dilemma: zwei parallele Verfahren im Strafrecht und im Steuerrecht
IV. Die Rechtslage früher und heute
V. Die Verfahrensaussetzung in der Praxis
VI. Weitere Möglichkeiten zur Verhinderung divergierender Entscheidungen
VII. Wiederaufnahme nach divergierender Entscheidung?
VIII. Fazit und Ausblick
TEILNEHMERKREIS:
Die Veranstaltung richtet sich an alle Berufsangehörigen im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer München.