Steuerliche Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Informationen:

Seminarnummer:
69320-24
Referent(en):
Prof. Dr. Marcus Scholz
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Seminare, Onlineseminare
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 1,0 Std.
Fachanwalt für Erbrecht - 1,0 Std.
Termine:
25.06.2024 09:00–12:30 Uhr
Preis Onlinebuchung:
135,00 €
Preis manuelle Buchung:
145,00 €

Beschreibung

INFO:

Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung nur bis 10 Tage vor Seminarbeginn möglich ist.

Weitere Information finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.

DAS SEMINAR:

Bei der Übertragung von Betrieben, bei Umstrukturierungen, bei Schenkungen und im Erbfall werden für die Steuerbemessung immer häufiger gutachtliche Unternehmensbewertungen erforderlich. Die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) konzentrieren sich auf kapitalmarktorientierte Unternehmen. Das IDW und die BStBK haben Hinweise entwickelt zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts von KMU. Das IDW hat darüber hinaus einen Standard zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht entwickelt. Die Rechtsprechung hat in jüngeren wichtigen Urteilen Hinweise entwickelt, wie Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung über den richtigen steuerlichen Unternehmenswert gelöst werden. Aus dieser Rechtsprechung lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen für die steuerliche Bewertungspraxis ableiten.
Im Seminar werden zunächst die Anforderungen dargestellt, die das verwendete Bewertungsmodell erfüllen muss, um steuerlich anerkannt zu werden (Kapitel A). Die steuerlich zulässigen Bewertungsmodelle werden dargestellt (Kapitel B bis D). Die berufsständische Auffassung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Deutschland, welche Besonderheiten bei der Bewertung von KMU zu beachten sind, wird ausführlich besprochen (Kapitel E). Anhand von Praxisfällen wird gezeigt, wie den Besonderheiten entsprochen werden kann. Im Seminar wird gezeigt, wie der Berater Meinungsverschiedenheiten lösen kann, die mit dem Finanzamt über die richtige Wertermittlung entstehen können (Kapitel F). Weiterhin werden praxisrelevante Konstellationen dargestellt, die der Berater typischerweise vorfindet, wenn er eine Unternehmensbewertung vornimmt (Kapitel G). Abschließend werden praktische Hinweise zu Belehrungsschreiben sowie Bewertungsgutachten gegeben (Kapitel H und I).

THEMENSCHWERPUNKTE:

A. ANFORDERUNGEN IM STEUERRECHT
1. Überblick
2. Erbschaft- und Schenkungsteuer
3. Ertragsteuern
4. Der gemeine Wert

B. ERTRAGSWERT-/DCF-VERFAHREN
1. Überblick
2. Berufsrecht
3. Ertragswertverfahren
4. DCF-Verfahren
C. VEREINFACHTES ERTRAGSWERTVERFAHREN
1. Überblick
2. Rechtsgrundlage
3. Funktionsweise
4. Sonderfälle
5. Kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes
6. Beurteilung
7. Beratungshinweis
D. ANERKANNTE PRAKTIKERVERFAHREN
1. Überblick
2. Umsatz-Multiplikator
3. Gewinn-Multiplikator
4. EBIT-Multiplikator

E. BESONDERHEITEN BEI DER BEWERTUNG VON KLEINEN UND MITTELGROßEN UNTERNEHMEN
1. Überblick
2. Zuverlässigkeit des Datenmaterials
3. Abgrenzung des Bewertungsobjekts
4. Anpassung nicht marktgerechter Konditionen
5. Angemessenheit des Unternehmerlohns
6. Übertragbare Ertragskraft

F. LÖSUNG VON MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN MIT DEM FINANZAMT
1. Wichtige Anlässe für Meinungsverschiedenheiten
2. Gesetzliche Regelung des Methodenwahlrechts
3. Klarstellung des BFH zum Methodenwahlrecht
4. Beratungshinweis
5. Fall

G. TYPISCHE KONSTELLATIONEN
1. Überblick über die behandelten Konstellationen
2. Gleichbleibende Ergebnisse
3. Junge Unternehmen
4. Ertragsschwache Unternehmen
5. Hoch verschuldetes Unternehmen
6. Überhöht verschuldetes Unternehmen
7. Erbschaft- und Schenkungsteuer: Überwachung der 90 %-Grenze für das Verwaltungsvermögen

H. BELEHRUNGSSCHREIBEN
1. Musterschreiben vor Auftragserteilung
2. Musterschreiben wegen Verwaltungsvermögensquote

I. BEWERTUNGSGUTACHTEN
1. Aufbau
2. Inhalte
3. Musterformulierungen

TEILNEHMERKREIS:

 Das Seminar richtet sich an alle Berufsträger im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer München.

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