Steuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
Tel.: +49 89 157902-0
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INFO:
Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung nur bis 10 Tage vor Seminarbeginn möglich ist.
Weitere Information finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
DAS SEMINAR:
Mit der Abgabenordnung haben Steuerberater und Steuerbevollmächtigte täglich zu tun. Viele Entscheidungen des Alltags gehen zwingend auf die Abgabenordnung zurück, sind aber teilweise so in Fleisch und Blut übergegangen, dass man sich ihrer rechtlichen Grundlagen gar nicht mehr bewusst ist. Man wendet nicht eigentlich die Abgabenordnung bewusst an, sondern tut etwas, was man schon immer gemacht hat. Dies provoziert Fehler. Andererseits werden nur wenige von denjenigen, die schon über Jahre im Beruf tätig sind, guten Gewissens behaupten können, ihnen seien die Verästelungen der Abgabenordnung vollständig geläufig. Zu einem ausgewählten Bereich der Abgabenordnung, nämlich dem Veranlagungsverfahren, samt Einspruchs- und Änderungsverfahren bietet die Steuerberaterkammer interessierten Berufsangehörigen eine Vortragsreihe mit zwei Halbtagsveranstaltungen an. Thematisch wird es in der ersten Halbtagsveranstaltung um die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 122a AO) sowie das Einspruchsverfahren, vor allem bei den sog. Massenrechtsbehelfen gehen; in der zweiten Halbtagesveranstaltung am 03.12.2024 wird die Korrektur von Steuerbescheiden nach den §§ 129, 173, 173a und § 175b AO behandelt.
THEMENSCHWERPUNKTE:
- Veranlagungsverfahren inkl. Einspruchs- und Änderungsverfahren
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf (§122a)
- Einspruchverfahren insbesondere bei sogenannten Massenrechtsbehelfen
TEILNEHMERKREIS:
Das Seminar richtet sich an alle Berufsträger und die Geschäftsführer von Steuerberatungsgesellschaften im Zuständigkeitsbereich der Kammer sowie deren leitende Mitarbeiter.