Aktuelles zur steuerlichen Selbstanzeige u. Nacherklärungen

Informationen:

Seminarnummer:
69333-25
Referent(en):
Dr. Dr. Norbert Mückl, Michael Görlich
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Onlineseminare, Seminare
Termine:
29.04.2025 09:00–12:30 Uhr
Preis Onlinebuchung:
135,00 €
Preis manuelle Buchung:
145,00 €
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Beschreibung

INFO:

Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung nur bis 7 Tage vor Seminarbeginn möglich ist.

Weitere Information finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.

DAS SEMINAR:

Selbstanzeigeberatung und insbesondere deren Abgrenzung zur steuerlichen Korrektur nach § 153 AO sind nach wie vor fehler- und damit haftungsanfällig. Die Rechtsprechung ist mit den entsprechenden Haftungsfällen immer wieder befasst. Auch schon der fehlende Hinweis auf dringend erforderliche steuerliche Korrekturen kann Haftung auslösen. Und auch die in der Praxis nicht selten vorkommende verspätete Abgabe von Steuererklärungen kann Selbstanzeigesituationen schaffen.

Die Veranstaltung stellt das Recht der steuerlichen Nacherklärungen im Gesamtzusammenhang und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen dar und zeigt die wichtigsten Fehlerquellen in der Praxis auf, um dem Berater sichere Leitlinien für steuerliche Berichtigungen an die Hand zu geben.

THEMENSCHWERPUNKE:

I.      Selbstanzeige

1.     Zweck und Einsatz

2.     Selbstanzeige durch wen?

3.     Selbstanzeige für welche Delikte?

4.     Form der Selbstanzeige 

5.     Adressat der Selbstanzeige 

6.     Inhalt der Selbstanzeige 

7.     Maßstab der Vollständigkeit und häufige Fehlerquellen

8.     Strafrechtliche und steuerliche Verjährung als Basis für den erforderlichen Umfang der Nacherklärung

9.     Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot

10.   Auswirkung der BGH-Rechtsprechung auf das Vollständigkeitsgebot

11.   Die Sperrgründe des § 371 Abs. 2 AO 

12.   Zahlungsfrist und sonstige Rechtsfolgen 

13.   Das Verfahren der Selbstanzeige „zweiter Klasse“ gem. § 398a AO 

14.   Nacherklärung bei leichtfertiger Steuerverkürzung 

 

II.     Berichtigungserklärung nach § 153 AO  

1.     Anzeige- und Berichtigungspflicht

2.     Sicheres Wissen als pflichtauslösender Kenntnisgrad?

3.     Maßstab der „unverzüglichen“ Korrektur und Rechtsfolgen von verspäteten Anzeigen 

4.     Abgrenzung § 153 AO und § 371 AO, auch aus Sicht der Verwaltung 

5.     Überlegungen zu Tax Compliance Management Systemen

 TEILNEHMERKREIS:

Das Seminar richtet sich an alle Berufsträger im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer München.

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