Steuerberaterkammer München
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80638 München
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INFO:
Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Stornierung nur bis 7 Tage vor Seminarbeginn möglich ist.
Weitere Information finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
DAS SEMINAR:
Das Seminar behandelt im Wesentlichen aktuelle Fragen aus dem Bereich der Körperschaftsteuer der GmbH am rande aber auch aus der Einkommensbesteuerung ihrer Gesellschafter. Es berücksichtigt Erkenntnisse aus der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
THEMENSCHWERPUNKT:
I. Aktuelles zur verdeckten Gewinnausschüttung
• Steuerliche Anerkennung von Verrechnungskonten für den GmbH-Gesellschafter
• Vorteilseignung einer vGA aufgrund ersparten Aufwands
• Zuwendungswillen als Voraussetzung einer vGA
• Missachtung von Probe- und Wartezeit bei einer Pensionszusage an GesGF –Bedeutung auch in der Leistungsphase (BFH-Urteil!)
• VGA durch entgeltliche Einräumung eines nicht werthaltigen Vorkaufsrechtes
• Neues zur vGA aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung
II. Neues zur Anwendung der §§ 20, 21 UmwStG
• Gesetzesänderung ab 2024 zu Entnahmen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringung eines Personenunternehmens nach § 20 UmwStG sowie (umstrittene) Behandlung in den Vorjahren
• Das Ende des sog. Doppel-Holdingsmodell im Rahmen des § 22 UmwStG
III. Sonstiges zur GmbH-Besteuerung
• Steuerfreiheit von Streubesitzdividenden unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung
• Anwendung des Abzugsverbotes nach § 8b Abs. 3 Satz 4 ff KStG auf laufende Aufwendungen (z.B Zinsen)?
• Keine verdeckte Einlage durch Klärung der Rechtslage hinsichtlich einer unklaren Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter
• Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr
• Vorsicht bei Umbuchung Kapitalrücklage in Gesellschafterdarlehn
• Vorteilhafte Nutzung der strengen Verwendungsreihenfolge für das steuerliche Einlagekonto
• Die Anwendung der Verwendungsreihenfolge für das steuerliche Einlagekonto im Gründungsjahr
• Bilanzierung eines zum überhöhtem Kaufpreis erworbenen Grundstücks in der Steuerbilanz
• Aussetzung der Vollziehung wegen evtl. Verfassungswidrigkeit des § 8c KStG (Nichtanwendung des BFH-Beschlusses vom 12.04.2023 I B 74/22 ADV)
• Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag einer GmbH bei Veräußerung des operativen Geschäfts
• Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 KStG – Anwendung bei der GewSt
• Überzahlerbescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG bei einer Holdingkapital-gesellschaft
IV. Aktuelle Steuerfragen beim GmbH-Gesellschafter
• Steuerliche Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehn bzw. Bürgschaftsinanspruchnahmen bei GmbH-Anteilen im Privatvermögen mit Abgrenzungsbeispielen
• Kein Wahlrecht zur (Nicht-)Anwendung der Übergangsregelung für Altdarlehn vor Änderung der BFH-Rechtsprechung
• Steuerberatungskosten als Veräußerungskosten bei § 17 EStG?
• Anwendung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG bei Ausschüttungen aus dem stl. Einlagekonto?
• Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG
• Steuerrechtliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen (neues BMF-Schreiben)
• Zuflusszeitpunkt bei Ausreichung eines Darlehns mit unsicherer Rückzahlung
• Neues zum Antrag auf Anwendung des Teileinkünfte-Verfahrens
• Keine Lohnsteuer-Pauschalierung bei einem geringfügig beschäftigten Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer
TEILNEHMERKREIS:
Das Seminar richtet sich an alle Berufsträger im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer München.